Der Hund

Ihr Hund sollte bei der Abschlussprüfung mindestens 18 Monate alt, körperlich gesund und je nach Rasse nicht älter als 6 Jahre sein.

Termine für die Abschlussprüfung werden rechtzeitig bekannt gegeben. In der Regel findet die Prüfung im selben Jahr statt wie die Ausbildung. Eine Prüfung direkt im Anschluss an den letzten Ausbildungsblock ist grundsätzlich möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Hund sollte alle Fertigkeiten beherrschen, die einen wohlerzogenen, menschenfreundlichen Hund kennzeichnen, den man überall hin mitnehmen kann. Wichtig hierbei ist, dass er Freunde an Begegnungen mit Menschen hat ohne dabei zu aufdringlich zu sein. Je besser die vorhandene Basis ist, umso leichter können spezielle Fertigkeiten für die Therapiebegleithunde-Einsätze eingeübt werden.

  • Für die Praxisphasen ist es wichtig, dass der Hund entspannt im Auto warten kann.

Während der Ausbildung können läufige Hündinnen nur nach Absprache punktuell auf dem Trainingsgelände anwesend sein.

Gegen eine zusätzliche Gebühr von 95 Euro können Sie gerne an einer Verhaltensbeobachtung teilnehmen, um zu erfahren, ob sich Ihr Hund prinzipiell für eine Ausbildung zum Therapiebegleithund eignet.

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